Die NIS2-Richtlinie gilt seit Dezember 2025 in Deutschland — mit persönlicher Haftung der Geschäftsführung und Bußgeldern bis 10 Mio. Euro. Wir begleiten Sie von der Betroffenheitsprüfung bis zur vollständigen Compliance.
Jetzt beraten lassenNIS2 betrifft in Deutschland geschätzt 30.000 Unternehmen — viele davon wissen es noch nicht. Betroffen sind Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern oder mehr als 10 Mio. Euro Jahresumsatz in 18 kritischen Sektoren: Energie, Transport, Gesundheit, digitale Infrastruktur, Finanzdienstleistungen und viele mehr.
Wir beginnen mit einer strukturierten Betroffenheitsprüfung und Gap-Analyse. Dann entwickeln wir einen pragmatischen Umsetzungsplan — keine überdimensionierten Projekte, sondern gezielte Maßnahmen mit maximalem Compliance-Effekt. Am Ende stehen Sie audit-ready da.
NIS2 Art. 21 fordert explizit das Management von Lieferantenrisiken. Für die technische Umsetzung des Third-Party Risk Managements setzen wir auf 360TPRM by Darkscope — eine spezialisierte Plattform für kontinuierliches Lieferantenmonitoring, die NIS2 Art. 21 nativ abdeckt.
Technologie-Partner
Für das NIS2-konforme Lieferantenrisikomanagement nutzen wir 360TPRM by Darkscope — kontinuierliches Monitoring, automatisierte Assessments und vollständige Audit-Dokumentation.
360TPRM kennenlernen →Bis wann muss NIS2 umgesetzt sein?
NIS2 gilt in Deutschland seit Dezember 2025. Aufsichtsbehörden können jederzeit Nachweise fordern — es gibt keine weitere Schonfrist.
Welche Strafen drohen bei NIS2-Verstößen?
Bis zu 10 Mio. Euro oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes — plus persönliche Haftung der Geschäftsführung.
Was ist der Unterschied zwischen NIS2 und DORA?
DORA gilt spezifisch für den Finanzsektor und ist lex specialis gegenüber NIS2. Finanzunternehmen unterliegen beiden Regelwerken gleichzeitig.
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